Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2B)

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbraucher finden ihre Bedingungen unter AGB für Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen IT-Service Castner, Inhaber Kevin Castner, Breitscheidstr. 74, 01237 Dresden (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde"), sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung des Anbieters in Text-/Schriftform oder mit Ausführung der Leistung zustande.

(3) Storniert der Kunde einen verbindlich erteilten Liefer- oder Kaufauftrag, ohne hierzu berechtigt zu sein, kann der Anbieter unbeschadet weiterer Ansprüche pauschal 20 % des Netto-Auftragswerts als entgangenen Gewinn und Aufwandsersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für Werkverträge gilt vorrangig § 8 Abs. 5.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Räumlichkeiten und Mitwirkungsleistungen bereit. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Anbieters gesondert vergütet.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor allen Eingriffen des Anbieters an Hard- oder Software eine vollständige, wiederherstellbare Sicherung seiner Daten zu erstellen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Dienstleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand abgerechnet; angefangene 15-Minuten-Einheiten werden anteilig berechnet, die erste angefangene Stunde vollständig.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht vom Anbieter zu vertretende Hindernisse verlängern Fristen angemessen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

Erfolgt eine Versendung, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Versandweg und -mittel wählt der Anbieter nach billigem Ermessen; der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters (Kontokorrentvorbehalt).

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.

(4) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

§ 8 Softwareentwicklung und Abnahme

(1) Erstellt der Anbieter individuelle Software oder sonstige Werkleistungen, gelten ergänzend die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

(2) Nach Fertigstellung zeigt der Anbieter die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert oder wenn er die Leistung produktiv nutzt.

(4) Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche; die vereinbarte Vergütung wird mit der Abnahme fällig. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungen sind zulässig.

(5) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vorzeitig ohne vom Anbieter zu vertretenden Grund, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).

§ 9 Domain-Registrierung und -Reselling

(1) Der Anbieter vermittelt bzw. verkauft Domains als Reseller über den Dienstleister hosting.de weiter. Die technische Registrierung und Verwaltung erfolgt über hosting.de sowie die jeweils zuständige Vergabestelle (Registry, z. B. DENIC eG für „.de"-Domains).

(2) Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Bedingungen und Vergaberichtlinien der zuständigen Registry sowie von hosting.de, die der Kunde anerkennt. Auf Inhalt und Anwendung dieser Richtlinien sowie auf Vergabeentscheidungen hat der Anbieter keinen Einfluss.

(3) Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhaften Bestand einer bestimmten Domain besteht nicht. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain verfügbar und frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde sichert zu, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter (z. B. Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrechte) verletzt, und stellt den Anbieter von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

(4) Domainverträge sind Dauerschuldverhältnisse mit der jeweiligen Registry-Laufzeit (regelmäßig 12 Monate) und verlängern sich nach Maßgabe der Registry-Bedingungen, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei Vertragsende wirkt der Anbieter an einem Anbieterwechsel (Transfer/KK-Antrag) mit, sofern und sobald sämtliche offenen Forderungen ausgeglichen sind.

(5) An Registry bzw. hosting.de weiterzuleitende Entgelte trägt der Kunde.

§ 10 Vermietung virtueller Server (vServer)

(1) Gegenstand ist die Bereitstellung virtueller Server auf eigener Infrastruktur des Anbieters. Soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).

(2) Keine zugesicherte Verfügbarkeit / kein SLA: Eine bestimmte Verfügbarkeit, Mindest-Uptime oder Reaktionszeit ist nicht geschuldet und nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich ein gesondertes Service Level Agreement in Textform vereinbart wurde. Die Server werden an dezentralen, nicht rechenzentrumszertifizierten Standorten betrieben. Unterbrechungen durch Strom-, Netz-, Hardware- oder Anbindungsausfälle, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt sind möglich und begründen keine Minderungs-, Kündigungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Wartungs-, Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen und den Dienst hierfür vorübergehend zu unterbrechen.

(4) Datensicherung: Für die Sicherung der auf dem vServer gespeicherten Daten ist allein der Kunde verantwortlich, sofern keine Backup-Leistung gesondert beauftragt wurde. Eine Haftung für Datenverlust richtet sich nach § 13.

(5) Der Kunde ist für die auf dem vServer betriebenen Inhalte, Dienste und deren Rechtmäßigkeit allein verantwortlich und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Bei rechtswidriger Nutzung, Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung der Infrastruktur Dritter oder bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

(6) Mangels gesonderter Vereinbarung ist das Mietverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 11 Verfügbarkeit, Rufbereitschaft und Service Level

(1) Bestimmte Reaktions- oder Verfügbarkeitszeiten, Rufbereitschaft oder Service Level Agreements (SLA) schuldet der Anbieter nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung.

(2) Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit oder ständige Verfügbarkeit. Für Ausfälle infolge von Krankheit, Urlaub, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen haftet der Anbieter nicht. Der Kunde trifft in eigener Verantwortung geeignete Vorkehrungen (z. B. Datensicherung, Redundanzen) zur Minimierung von Ausfallfolgen.

§ 12 Mängelansprüche

(1) Der Kunde hat gelieferte Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich, offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von sieben Tagen, in Textform zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

(2) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist oder nach zwei Nachbesserungsversuchen fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 13 Abs. 1 (insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(5) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung, eigenmächtige Eingriffe oder Modifikationen des Kunden sowie Software-Lizenzen, sobald diese aktiviert oder genutzt wurden.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie für Schäden aus Nichtverfügbarkeit von Domains oder vServern (§§ 9, 10) und sonstige mittelbare oder Folgeschäden.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre; die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Nutzungsrechte an Software

(1) An individuell erstellter Software räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(3) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Eingesetzte Open-Source- oder Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 15 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 16 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der geltenden Gesetze. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: Mai 2026 · Frühere Fassungen und Versionsübersicht: AGB-Historie.